Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen und gegenseitige Fairness.

1. Behandlung von Angeboten

Angebote und Mitteilungen der IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervor-geht, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

2. Vertragsabschluss

a) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. (z.B. Kauf statt Miete oder Erbbaurechtskauf statt Grundstückskauf).

b) Die IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.

c) Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH unverzüglich schriftlich zu informieren.

3. Provision

Folgende Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen, wobei der Standort der Immobilie maßgeblich ist. Die Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

Verkauf: 5% vom beurkundeten Kaufpreis der Immobilie vom Käufer.

Verkauf von Eigentumswohnungen sowie Einfamilien-, Zwei-, Doppel- und Reihenhäusern: 3% vom beurkundeten Kaufpreis der Immobiliezuzüglich Mehrwertsteuer vom Verkäufer und 3% vom beurkundeten Kaufpreis der Immobiliezuzüglich Mehrwertsteuer vom Käufer.

Vermiertung von Wohnimmobilien: 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer vom Vermieter.

Gewerbemietvertrag: 3 Monatsbruttomieten vom Mieter; bei Vereinbarung einer Mietoption erhöht sich die Provision um eine halbe Monatsbruttomiete. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend. Bei mietfreien Zeiten wird die Miethöhe angesetzt, die im Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist.

Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall der Übertragung oder Bestellung eines Erbbaurechts. Die Provision wird im Fall der Übertragung des Erbbaurechts aus dem Gesamtkaufpreis und im Fall der Bestellung des Erbbaurechts aus dem auf die gesamte Vertragsdauer anfallenden Erbbauzins errechnet.

Die Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

4. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht der IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihr vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

5. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Die IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

6. Haftungsausschluss

Die von IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH gemachten Angaben bezüglich der Immobilien beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä. kann die IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein angebotenes Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird. Im übrigen haftet die IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt die IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

8. Datenschutz

Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, das die IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet. Die IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH erklärt, alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu beachten und die technischen Einrichtungen entsprechend zu gestalten.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Kaufleute ist Mainz. Es gilt deutsches Recht.